Türkisches Handelsgesetzbuch (TTK) Art. Gemäß Artikel 779 gelten einige auf dem Scheck aufgeführte Bedingungen als nicht schriftlich. Der Gesetzgeber hat das Schreiben bestimmter Aufzeichnungen verboten, um den Charakter des Schecks als Zahlungsmittel zu schützen.
Gegenteilige Erklärungen führen nicht zur vollständigen Ungültigkeit des Schecks; nur der relevante Datensatz gilt als ungeschrieben.